Kurz informiert - UnternehmerBrief Bauwirtschaft Heft/2013
Seite: 19
Darf ein Arbeitnehmer einen Dienstwagen auch für private Fahrten nutzen, muss er einen geldwerten Vorteil versteuern, selbst wenn er vorgibt, den Dienstwagen tatsächlich gar nicht privat genutzt zu haben. Doch bei Nutzung eines “Werkstattwagens” kann diese automatisch unterstellte Privatnutzung vermieden werden.
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