Betragen die Kosten für die Weihnachtsfeier für einen Teilnehmer brutto mehr als 110 Euro, kippt der Vorsteuerabzug, und fÏr den Mitarbeiter muss Lohnsteuer ans Finanzamt abgeführt werden. Der Bundesfinanzhof hat die strengen Regeln zur Ermittlung der 110-Euro-Grenze zu Gunsten von Arbeitgebern ausgehebelt.
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