Stehen die ursprünglich vom Auftraggeber benötigten Haushaltsmittel auf einmal nicht mehr zur Verfügung, muss sich dieser entscheiden, ob er ein begonnenes Vergabeverfahren überhaupt noch fortsetzt, ob er es aussetzt oder ob er es durch Aufhebung beendet. In der Praxis entbrennt häufig Streit darüber, wann in einem solchen Fall eine Aufhebung rechtens ist.
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