Für Umsätze, die ab dem 1.7.2011 ausgeführt werden, gelten bei elektronischer Rechnungsstellung deutlich einfachere Voraussetzungen für den Vorsteuerabzug. Das Bundesfinanzministerium hat jetzt in einemausführlichen Frage-Antwort-Katalog zu den wichtigsten Fragen Stellung genommen.
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