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Kaum bekannte Vorschrift birgt Haftungsrisiko - Rechnungsempfänger haftet für vom Lieferanten nicht abgeführte Umsatzsteuer

- UnternehmerBrief Bauwirtschaft Heft/2008

Seite: 4

Der Bundesfinanzhof (BFH) rückt eine bereits seit 1. Januar 2002 geltende, aber kaum bekannte Haftungsnorm ins Bewusstsein aller Bauunternehmer: § 25d Umsatzsteuergesetz (UStG). Gleichzeitig nimmt er ihr in einem aktuellen Urteil ein wenig an Schärfe.

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