Kaum bekannte Vorschrift birgt Haftungsrisiko - Rechnungsempfänger haftet für vom Lieferanten nicht abgeführte Umsatzsteuer
- UnternehmerBrief Bauwirtschaft Heft/2008
Seite: 4
Der Bundesfinanzhof (BFH) rückt eine bereits seit 1. Januar 2002 geltende, aber kaum bekannte Haftungsnorm ins Bewusstsein aller Bauunternehmer: § 25d Umsatzsteuergesetz (UStG). Gleichzeitig nimmt er ihr in einem aktuellen Urteil ein wenig an Schärfe.
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