Haftungsrecht in der Praxis - Materialbeistellungen für Nachunternehmer: So sind die Haftungsrisiken verteilt | UnternehmerBrief Bauwirtschaft
Haftungsrecht in der Praxis - Materialbeistellungen für Nachunternehmer: So sind die Haftungsrisiken verteilt
- UnternehmerBrief Bauwirtschaft Heft 7/2008
Seite: 11
Autoren: RA Henrik M. Nonhoff, Leinemann & Partner, Düsseldorf
In der Regel beschaffen sich die an einem Bauvorhaben beteiligten Unternehmen die erforderlichen Materialien selbst. Weisen diese Fehler auf, die dazu führen, dass die Leistung mangelhaft ist, ist die Haftungsfrage schnell geklärt: Der Unternehmer haftet für die von ihm besorgten und verarbeiteten Materialien selbst (Ausnahme: Der Bauherr hat die Materialien strikt vorgegeben und es liegt ein Systemfehler vor).
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