Bilanz - Rückstellung für nicht genommenen Urlaub | UnternehmerBrief Bauwirtschaft
Bilanz - Rückstellung für nicht genommenen Urlaub
- UnternehmerBrief Bauwirtschaft Heft 7/2008
Seite: 3
Autoren: Ernst & Sohn (Hrsg.)
Für die Ermittlung der Höhe einer Urlaubsrückstellung muss der Arbeitgeber das Jahresgehalt der Arbeitnehmer durch die Zahl der regulären Arbeitstage dividieren – ohne Berücksichtigung von Urlaubstagen des Folgejahrs.
Preis auf Anfrage
Dieser Artikel ist nicht kostenlos verfügbar. Bitte nutzen Sie die Bestell-Option.