Für die Ermittlung der Höhe einer Urlaubsrückstellung muss der Arbeitgeber das Jahresgehalt der Arbeitnehmer durch die Zahl der regulären Arbeitstage dividieren – ohne Berücksichtigung von Urlaubstagen des Folgejahrs.
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Bilanz - Rückstellung für nicht genommenen Urlaub | UnternehmerBrief Bauwirtschaft