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Arbeitsrecht - Rückforderung vermögenswirksamer Leistungen

- UnternehmerBrief Bauwirtschaft Heft/2008

Seite: 3

Will ein Arbeitgeber über das Ende des Arbeitsverhältnisses hinaus irrtümlich gewährte vermögenswirksame Leistungen vom Arbeitnehmer zurückfordern, muss er vor dem Arbeitsgericht klagen.

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