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Vertragsrecht - Überhöhte Sicherheit in AGB des Auftraggebers

- UnternehmerBrief Bauwirtschaft Heft 6/2008

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Auftraggeber können von Auftragnehmern nicht in unbegrenzter Höhe Sicherheiten verlangen. Das Landgericht Wuppertal hat jetzt eine Grenze gezogen und überhöhte Sicherheitsverlangen des Auftraggebers in Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) für unwirksam erklärt.

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