Vertragsrecht - Abnahme „unter Vorbehalt“ ist Abnahme
- UnternehmerBrief Bauwirtschaft Heft 6/2008
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Unterzeichnet ein Auftraggeber ein Abnahmeprotokoll mit dem Zusatz „unter Vorbehalt“, so nimmt er das Werk damit als im Wesentlichen vertragsgerecht hin. Das hat das Oberlandesgericht Hamm entschieden.
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