Nach Unternehmensteuerreform und Jahressteuergesetz 2008 - Stellen Sie Ihre Betriebsaufspaltung für 2009 auf den Prüfstand!
- UnternehmerBrief Bauwirtschaft Heft/2008
Seite: 16
Die Änderungen durch die Unternehmensteuerreform 2008 und das Jahressteuergesetz 2008 zwingen Sie zu prüfen, ob eine Betriebsaufspaltung in Ihrem Bauunternehmen weiterhin steuerlich vorteilhaft ist. Dazu stellen wir für Sie nachfolgend die Besteuerung einer Betriebsaufspaltung der einer GmbH auf Basis der für 2009 geltenden Rechtslage gegenüber.
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