Haftung - Verkehrssicherungspflicht auf Dritte übertragbar
- UnternehmerBrief Bauwirtschaft Heft 6/2008
Seite: 2
Gute Nachrichten für Bauunternehmen kommen von Oberlandesgericht (OLG) Frankfurt. Das OLG hat klargestellt, dass ein Bauunternehmen seine Verkehrssicherungspflicht auf einen Dritten übertragen kann.
Preis auf Anfrage
Dieser Artikel ist nicht kostenlos verfügbar. Bitte nutzen Sie die Bestell-Option.
Haftung - Verkehrssicherungspflicht auf Dritte übertragbar | UnternehmerBrief Bauwirtschaft