Bundesgerichtshof klärt wichtigen Praxisfrage - Funktionstauglichkeit ist mit vereinbarter Ausführung nicht zu erreichen: Was tun? | UnternehmerBrief Bauwirtschaft
Bundesgerichtshof klärt wichtigen Praxisfrage - Funktionstauglichkeit ist mit vereinbarter Ausführung nicht zu erreichen: Was tun?
- UnternehmerBrief Bauwirtschaft Heft 3/2007
Seite: 7
Autoren: RA Dr. Volker Steves, Kohnen-Rechtsanwälte, Berlin/Nettetal
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