Nach den Vorgaben des BMVBW sind bei Brücken im Zuge von Autobahnen für jede Richtungsfahrbahn getrennte Überbauten herzustellen. Um bei Talbrücken gestalterisch befriedigende Lösungen zu erhalten, wurden 1997 in Abstimmung mit dem BMVBW für Stahlverbundüberbauten un-ter bestimmten Voraussetzungen einteilige Querschnitte zugelassen. Die Zustimmung erfolgte unter der Prämisse, daß auch bei den einteiligen Überbauten - wie bei der Regelbauweise mit getrennten Überbauten - jederzeit Instandsetzungsarbeiten unter weitgehender Aufrechterhaltung des Verkehrs ausgeführt werden können.
Zwischenzeitlich hat DEGES bereits sechs Talbrücken mit einem einteiligen Stahlverbundquerschnitt gebaut, drei weitere Talbrücken sind im Bau. Obwohl die Überbauten überwiegend für den Zustand des "partiellen Fahrbahnplattentausches" zu bemessen und dadurch für den Gebrauchszustand überdimensioniert sind, ist die Wirtschaftlichkeit dieser Bauweise trotzdem ab einer Höhe von ca. 50 m über Tal gegeben.
Im Beitrag werden diese einteiligen Stahlverbundquerschnitte näher beschrieben und kon-struktive Hinweise für die Ausbildung der einzelnen Bauglieder gegeben.
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