Beschrieben werden in kurzer Form die Teile des KTA-Regelwerkes, die den stählernen Reaktorsicherheitsbehälter betreffen. Da der stählerne Reaktorsicherheitsbehälter die Grenzkomponente zwischen Anlagentechnik und Bautechnik ist, werden die Zusammenhänge mit den zuständigen Stahlbauvorschriften und Richtlinien dargestellt. Es stellt sich heraus, daß die Stahlbauvorschriften durch die KTA-Regeln sicherheitstechnisch abgedeckt sind. Zusätzliche Begutachtungen würden sich allenfalls aus parallelen Verfahrensweisen der zuständigen Genehmigungsbehörden ergeben.
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