Neuere Vorschriften forden bei der Berechnung stabilitätsgefährdeter Stabkonstruktionen die Berücksichtigung ungünstiger Imperfektionen. Eine Entscheidung hierüber ist aber nur möglich, wenn in den Berechnungsmethoden über die üblichen Voraussetzungen der Theorie II. Ordnung hinausgegangen wird. Dies wird an einem einfachen Rahmen gezeigt.
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