Mauerwerk mit unvermörtelten Stoßfugen ist seit vielen Jahren die überwiegend verwendete Bauweise in Deutschland. Im Bereich von Flachsturz-Übermauerungen war bisher jedoch die Vermörtelung der Stoßfugen vorgeschrieben. Eine neue bauaufsichtliche Zulassung ermöglicht erstmals die Ausführung von nichttragenden Flachsturz-Übermauerungen mit großformatigen Ziegeln ohne Stoßfugenvermörtelung. Der folgende Beitrag erläutert die wichtigsten Anwendungsregeln dieser Zulassung.
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