Der Nachweis der Zug- und Biegezugbeanspruchung wurde auf einen Kräfte-Momentennachweis umgestellt. Grundlage für die Bestimmung der Tragkräfte bzw.-momente sind charakteristische Zug- und Biegezugfestigkeiten. Der Ansatz der Zugfestigkeit senkrecht zur Lagerfuge ist nach wie vor nicht zulässig. In diesem Beitrag werden die Nachweise mit Hintergrundinformationen erläutert.
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