Die EG-Richtlinie 2002/91/EG über die Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden ist bis zum Januar 2006 in nationales Recht umzusetzen [1]. Dazu will die Bundesregierung das Energieeinsparrecht (Energieeinspargesetz, Energieeinsparverordnung [2], [5]) umfassend novellieren. Der folgende Beitrag stellt den Stand der Überlegungen auf Arbeitsebene, insbesondere zu den technischen Möglichkeiten der Erstellung von Energieausweisen dar. Ein Referentenentwurf zu einer neuen weiterentwickelten Energieeinsparverordnung (EnEV 2006) wurde noch nicht vorgelegt.
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Umsetzung der EU-Richtlinie über die Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden | Mauerwerk