Mikropfähle werden als Gründungs- oder Nachgründungselement eingesetzt. Diese Pfähle mit Durchmesser kleiner als 0,3 m sind in der EN 14199 geregelt. Aufgrund der hohen Schlankheit sind druckbeanspruchte Mikropfähle, bei einer nicht ausreichenden seitlichen Bettung durch den Boden, knickgefährdet. In bestehenden Normen werden Knicknachweise nur für Mikropfähle in Böden mit undränierten Scherfestigkeiten unter 10 bis 15 kN/m2 gefordert. In einer kürzlich erschienenen Veröffentlichung wurde ein Knicknachweis für Mikropfähle mit konstanter Normalkraft vorgestellt und gezeigt, dass auch bei höheren Scherfestigkeiten ein Knickversagen nicht ausgeschlossen werden kann. In der vorliegenden Veröffentlichung wird der Knicknachweis für Mikropfähle erweitert, die geschichtete Böden durchörtern und die Belastung über die Mantelreibung in den Boden einleiten.
10 Seiten
25 €
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