In innerstädtischen Bereichen sind Neubauten häufig vor Schwingungsimmissionen von Schienenverkehrswegen zu schützen. Auf der Basis von meßtechnischen Untersuchungen läßt sich anhand des vom Bauherrn definierten Schutzanspruchs eine Aussage über die Notwendigkeit von Maßnahmen treffen. Schutzmaßnahmen können direkt am Gleis durch Variation des Oberbaus getroffen werden. Es besteht die Möglichkeit der Beeinflussung der Immissionen auf den Ausbreitungsweg zwischen Gleisanlage und Gebäude. Im Gebäude selbst lassen sich auch Maßnahmen zur Schwingungsreduzierung vorsehen.
7 Seiten
25 €
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