Nach Eurocode 2 ist die Schnittgrößenumlagerung bei verschieblichen Stahlbetonrahmen im allgemeinen ausdrücklich nicht zugelassen. Im vorliegenden Beitrag werden rechnerische Untersuchungen und ihre Ergebnisse vorgestellt, mit denen die obengenannte restriktive Einschränkung auf ihre Berechtigung hin beurteilt wird.
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Zum Umlagerungsvermögen von unverschieblichen und verschieblichen Stahlbetonrahmen | Bautechnik