Ernst & Sohn Artikeldatenbank
Dreißigjährige Verjährungsfrist für arglistig verschwiegene Mängel | Bautechnik
Dreißigjährige Verjährungsfrist für arglistig verschwiegene Mängel
Recht - Bautechnik Heft 5/2000
Seite: 381-382
DOI:
10.1002/bate.200002980
2 Seiten
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