Stichworte: Allgemein anerkannte Regeln der Technik, Gebrauchstauglichkeits- und Sicherhheitsmaßstab, Gefahrenpotential, Haftungsfragen, Risikobegriff
Fachgebiete: Qualitätssicherung + Baubetrieb
Bei der Frage nach den Verantwortlichkeiten für Bauschäden wird zum einen der Bauingenieur mitunter für Sachverhalte verantwortlich gemacht, die sich seinem Einflußbereich weitestgehend entziehen oder die weit über seinen unmittelbaren Tätigkeitsbereich hinausgehen. Zum anderen wird mit der Frage nach den Verantwortlichkeiten ein Wissensgebiet zwischen Technik und Recht berührt, welches in besonderer Weise die Effizienz und die Sicherheit von Ingenieurbauleistungen beeinflußt. Um dem Gefahrenpotential und der Komplexität seiner Aufgabenstellung gerecht zu werden und um sich selbst vor unerwartet ungünstigen Entwicklungen zu schützen, darf der Bauingenieur im Rahmen der Erbringung seiner Leistung die Haftungsfrage nicht unbeachtet lassen.
6 Seiten
25 €
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