Europäisch gibt es zurzeit kein allgemein anerkanntes Prüfverfahren zur Beurteilung der Alkali-Kieselsäure-Reaktivität von Gesteinskörnungen. EN 12620 legt hierfür die am Verwendungsort der Gesteinskörnung geltenden Vorschriften fest, in Deutschland die Alkali-Richtlinie, die entsprechend anzupassen war. Als nationale Restregelung zu einer harmonisierten europäischen Norm muss sie nun alle Gesteinskörnungen nach EN 12620 abschließend regeln. Dies wurde in der Bauregelliste für die alte Fassung der Alkali-Richtlinie durch entsprechende Anlagen vorweggenommen. In die Neufassung der Alkali-Richtlinie sollten Regelungen aufgenommen werden, die der bauaufsichtlichen Umsetzung in Bauregelliste A, Teil 1 gerecht werden. Die Alkali-Richtlinie besteht weiterhin aus drei Teilen. Änderungen haben insbesondere die Teile 1 und 3 erfahren. Der Teil 2 wurde weitgehend unverändert belassen. Erstmalig enthält die Richtlinie zusätzlich zwei Anhänge, A und B. Anhang A regelt ein alternatives Schnellprüfverfahren zur Beurteilung von Gesteinskörnungen gemäß Teil 3. In Anhang B wird informativ ein gegenüber dem bekannten und bewährten Balkenversuch vereinfachtes Prüfverfahren zur weiteren Datensammlung aufgeführt.
6 Seiten
25 €
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