Die erforderlichen Zuschläge zu den gemessenen Höchstgrundwasserständen sind in hohem Maße von örtlichen hydrologischen Verhältnissen abhängig. Ein pauschaler Zuschlag wie üblich von 0,30 bis 0,50 m zu dem gemessenen Höchstgrundwasserstand ist daher zu ungenau. Durch Anwendung der in der Hydrologie und im Wasserbau bewährten Extremwertstatistik gelingt es, die Bemessungs-Grundwasserstände mit der Auftretenswahrscheinlichkeit zu verknüpfen.
4 Seiten
25 €
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