Bei der Prüfung des Wassergehalts von Beton in Fällen, in denen ein bestimmter Grenzwert nicht überschritten werden darf, kommt es nicht auf das gesamte, bei 105 C° verdampfbare Wasser an, sondern auf das bei den jeweiligen Umweltbedingungen verdampfbare Kapillarwasser. Dieses kann mit dem Karbidverfahren auf o.5 Masse-% genau ermittelt werden.
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