Es wird dargelegt, unter welchen Umständen bauaufsichtlich zugelassene Flugasche aus dem Hochofenprozess als Betonzusatzstoff verwendet werden darf und welche Eigenschaften bei der Prüfzeichen- bzw. Zulassungsprüfung sowie bei der Eigen- und Fremdüberwachung nachzuweisen sind.
6 Seiten
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