Die Rissbreite unterhalb einer kritischen Grenze von 0.5 mm beeinflusst die Korrosion nicht entscheidend. Eine feine Abstufung der tolerierbaren Rissbreiten in Abhängigkeit von Umweltbedingungen ist nicht begründbar. Wenn Rissbreiten über 0.5 mm Breite beobachtet werden, so liegt der Grund hierfür meist in nicht berücksichtigten Zwangsbeanspruchungen, welche die Bewehrung über die Streckgrenze hinaus beanspruchen. Diese Überlegungen fanden in der Neufassung des Abschnitts 17.6 ihren Niederschlag.
8 Seiten
25 €
Dieser Artikel ist nicht kostenlos verfügbar. Bitte nutzen Sie die Bestell-Option.