Aufgrund von Artikel 2 Abs. 2 des Abkommens über das Deutsche Institut für Bautechnik vom 22. April 1993 (Gesetz- und Verordnungsblatt für Berlin S. 195) wird im Einvernehmen mit den obersten Bauaufsichtsbehörden der Länder die Liste C - Ausgabe 2009/1 - (DIBt Mitteilungen, Sonderheft Nr. 38 vom 10. Juli 2009), geändert durch Ausgabe 2009/2 (DIBt Mitteilungen Nr. 6 vom 8. Dezember 2009), geändert und als Ausgabe 2010/1 neu bekannt gemacht. Die Liste C - Ausgabe 2010/1 - tritt am 12. Juli 2010 in Kraft. Mit ihrem Inkrafttreten tritt die Listen C - Ausgabe 2009/1 - und - Ausgabe 2009/2 - außer Kraft. Berlin, den 16. Juni 2010 Der Präsident des Deutschen Instituts für Bautechnik Dipl.-Ing. Gerhard Breitschaft
4 Seiten
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