Die Muster-Verwaltungsvorschrift Technische Baubestimmungen (MVV TB) vom August 2017 hat lediglich die DIN 4109-1 (Mindestanforderungen) als technisches Regelwerk für den baulichen Schallschutz vorgesehen. Ohne als technische Regel genannt zu werden, kann für die rechnerischen Nachweise DIN 4109-2 in Verbindung mit DIN 4109-31 bis 36 (Bauteilkatalog) herangezogen werden. Für “Bauteile im Massivbau” ist im Nachweisverfahren aber auch die Verwendung von Beiblatt 1 zu DIN 4109:1989 möglich. Diese alternative Verwendbarkeit neuer und alter Nachweisverfahren und eine Reihe weiterer Festlegungen der MVV TB sorgen bei der Anwendung der Schallschutznachweise im bauaufsichtlichen Bereich für unklare Verhältnisse und erhebliche Probleme. Der Beitrag beschreibt kritisch die Regelungen der MVV TB zum baulichen Schallschutz und erläutert die Probleme, die zu erwarten sind.
7 Seiten
25 €
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