Das Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz kann nur dann die Erwartungen an die Klimaschutz-Wirkung erfüllen, wenn in der Energieeinsparverordnung 2009 die Ansprüche an den Wärmeschutz gegenüber dem bisherigen Entwurf erheblich verstärkt werden. Es wird vorgeschlagen, die Nebenanforderung spezifischer Transmissionswärmeverlust durch die Nebenanforderung Jahres-Heizwärmebedarf zu ersetzen.
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