Auf der Basis des Energieeinsparungsgesetzes ist der Verordnungsgeber ermächtigt, Anforderungen zu formulieren, die eine Reduktion des Energiebedarfs zur Beheizung und Kühlung von Gebäuden zum Ziel haben. Das Gesetz fordert, daß die Maßnahmen, die zur Verminderung des Energieeinsatzes ergriffen werden müssen, dem Wirtschaftlichkeitsgebot unterliegen. Hierdurch soll sichergestellt sein, daß die Maßnahmen privatwirtschaftlich rentabel sind. Als Folgerung einer entsprechenden Wirtschaftlichkeit kann auch die Verfügbarkeit der einzusetzenden Materialien und Techniken vorausgesetzt werden. Weiterhin wird sichergestellt, daß der Einsatz und die Verarbeitung von Baumaterialien und anlagentechnischen Komponenten in der Praxis leicht umsetzbar ist.
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