Die Entwicklung neuer Verglasungen und verbesserter Rahmen machte es möglich, auch nach Inkrafttreten der Wärmeschutzverordnung von 1995 großflächige Fenster und verglaste Fassadenelemente einzusetzen. Von wesentlicher Bedeutung ist die mögliche Berücksichtigung des Energiezugewinns von außen über transparente Bauteile. Die neuen Landesbauordnungen und die vom DIBt geführte Bauregelliste legen fest, welche Verwendbarkeits- und Übereinstimmungsnachweise für die verschiedenen Bauprodukte wie Rahmen, Glas, Fenster, Rolladenkästen, Heizkörperabdeckungen usw. erforderlich sind. Zukünftig werden europäische Normen berücksichtigt sein, das gilt z. B. für Wärmebrückeneffekte. Für die Ermittlung von wärmetechnischen Eigenschaften wird es verstärkt die Möglichkeit der Berechnung geben.
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