Die durch brandschutztechnische Untersuchungen in den Jahren 1985 und 1986 nachgewiesenen Erleichterungen hinsichtlich des Brandschutzes wie Inanspruchnahme der Feuerwiderstandsklasse F 90 auch bei Mauerwerk mit unvermörtelter Stoßfuge, Ausführung von Fensterpfeilern mit einer Mindestbreite von 17,5 cm für F 90 sowie Reduzierung der Mindestwanddicke bei Brandwänden auf d=17,5 cm konnten durch Ergänzungsprüfungen ausgeweitet werden. Die brandschutztechnischen Neuerungen bei Brandwänden im Industriebau, bei KS-Stürzen und ein- und zweischaligen nichttragenden Wänden sollen in die zukünftige CEN-Brandschutznorm einfließen.
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