Die EU-Richtlinie “Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden” [1] steckt den Rahmen für die zukünftige energetische Bewertung von Gebäuden ab. Sie enthält jedoch keine Ausführungsbestimmungen. Dies regelt in der Bundesrepublik Deutschland die Novellierung der Energieeinsparverordnung (EnEV 2006). Als Berechnungsgrundlage (Bewertungsgrundlage) hierfür ist die Normenreihe DIN V 18599 “Energetische Bewertung von Gebäuden - Berechnung des Nutz-, End- und Primärenergiebedarfs für Beheizung, Kühlung, Beleuchtung und Warmwasserbereitung” [2] erstellt worden.
11 Seiten
25 €
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