Die mit Veröffentlichung der Begründung der Wärmeschutzverordnung 1994 angekündigte Energieeinsparverordnung liegt als Referentenentwurf vor. Ziel der Novellierung ist eine Zusammenfassung der baulichen sowie der heizungs- und anlagentechnischen Anforderungen mit dem Ziel der Begrenzung des Heizenergiebedarfs (Endenergiebedarfs). Gegenüber der Wärmeschutzverordnung ist eine Reduzierung des Heizenergiebedarfs von durchschnittlich 30 % vorgesehen. Die Berechnungsmethoden sowie einzelne Reduktionsmaßnahmen werden erläutert. Neben einer Erhöhung der Anforderungen für den Neubau werden auch die Maßnahmen bei Erneuerungen im Gebäudebestand erweitert und verschärft.
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